Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. SWISS GROUPS SERVICE KARTE


1.1 Die Swiss Groups Service Karte der Autogrill Schweiz AG (nachfolgend «Karte» genannt) ist Busfahrern im Besitz eines Führerscheins der Kategorie D und K und eines Fahrzeug-Zulassungsscheins sowie ReiseleiterInnen im Besitz einer ID-Karte vorbehalten, die Gruppen von mindestens 10 konsumierenden Personen in die Gastronomie der nachfolgend aufgeführten Verkaufsstellen (nachfolgend «teilnehmende Verkaufsstellen» genannt) begleiten:

  • Autobahnraststätten, die zur Autogrill Schweiz AG gehören.


1.2 Die Karte ist gebührenfrei, an die Person gebunden, auf dessen Namen sie ausgestellt worden ist (nachfolgend «Inhaber» genannt), und nicht auf Dritte übertragbar.



2. SO ERHÄLT MAN DIE SWISS GROUPS SERVICE KARTE


2.1 Die Karte kann entweder online oder in den teilnehmenden Verkaufsstellen mittels des dafür vorgesehenen Formulars sowie unter Vorlage der in Ziffer 1 genannten Dokumente beantragt werden. Das Formular ist online oder in den teilnehmenden Verkaufsstellen erhältlich und muss wahrheitsgemäss ausgefüllt sowie unterschrieben werden. 


2.2 Die Karte kann jederzeit eingezogen werden, wenn die Autogrill Schweiz AG oder von ihr bestimmte Dritte feststellen, dass die in Ziffer 1 aufgeführten Bedingungen für die Ausstellung der Karte nicht erfüllt sind, Dritte unbefugt von der Karte Gebrauch gemacht haben oder die Karte allgemein auf irgendeine Weise rechtswidrig verwendet worden ist.

 


3. VORTEILE FÜR KARTENINHABER


3.1 Die Karte berechtigt den Inhaber, der mit einer Gruppe von mindestens 10 konsumierenden Personen im Sinne von Ziffer 3.2 an den teilnehmenden Verkaufsstellen einen Stopp einlegt, gegen Vorlage der Karte an der Kasse zum Bezug folgender Vorteile pro solchen Stopp:

  • Konsumation eines Essens, inkl. Getränk, im Wert von max. CHF 30.-;
    und
  • ein von der Autogrill Schweiz AG ausgegebenen Swiss Groups Service Voucher im Wert von CHF 10.- (nachfolgend «Voucher» genannt).


3.2 Als konsumierende Person gilt eine Person, die ein in der jeweiligen teilnehmenden Verkaufsstelle gekauftes Produkt (Essen oder Getränk) konsumiert, ohne dass ein bestimmter Mindestkonsumationsbetrag erreicht werden muss.

 


4. SWISS GROUPS SERVICE VOUCHER


4.1 Der Voucher ist bis 31.12.2026 gültig und kann bei teilnehmenden Verkaufsstellen in der Schweiz unter Vorlage der Karte zum Kauf von Waren und Dienstleistungen verwendet werden, vorbehältlich der in Ziffer 4.2 genannten Ausnahmen.


4.2 Der Voucher kann nicht zum Kauf von Briefmarken, Lotterielosen, Telefonkarten, Prepaid-Handy-Karten, Viacards, Tabakwaren, Zeitschriften, Schweizer oder österreichischen Vignetten sowie Treibstoff verwendet werden. Der Voucher kann nicht bei Cremo und Restoshop in Gruyère sowie im Restoshop in Bavois eingelöst werden. In der Verkaufsstelle Rose de la Broye kann der Voucher nur im Restaurant «a mo’» eingelöst werden.


4.3 Der Voucher ist nicht auf andere Personen übertragbar.


4.4 Voucher von ausländischen Autogrill Raststätten sind ungültig.

 


5. ANWENDBARES RECHT


Die Bedingungen für den Erhalt und die Benutzung der Karte sowie den damit verbundenen Leistungen (insbesondere der Voucher) wie auch das zugrunde liegende Rechtsverhältnis unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht.



 

6. INKRAFTTRETEN UND ÄNDERUNGEN


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.03.2023. Sie können von der Autogrill Schweiz AG jederzeit einseitig geändert werden. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem jeweils angegebenen Datum, beeinträchtigen aber die Gültigkeitsdauer eines vor jenem Datum bereits herausgegebenen Vouchers nicht.

 


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